Staatliche Förderung Drucken E-Mail

Bundesprogramme:

  • KfW-Kreditprogramm „Ökologisch Bauen“

  • „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der KfW

  • Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (KfW)

  • Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (BAFA)

  • Energiesparberatung „Vor-Ort-Beratung“ (BAFA)

  • Steuerbonus für Handwerksleistungen

Landesprogramme:

  • Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien (L-Bank)

  • Regionale und Kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg (Kredit, Förderungen/Vorteile)

Gesetzliche Rahmenbedingungen:

  • Wärmegesetz: "Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)"

    • Neubau:
      ab 1. April 2008 sollen 20% des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

    • Altbau:
      ab 1. Januar 2010 sollen bei Austausch der Heizanlage 10% des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.