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Bundesprogramme:
- KfW-Kreditprogramm „Ökologisch Bauen“
- „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der KfW
- Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (KfW)
- Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (BAFA)
- Energiesparberatung „Vor-Ort-Beratung“ (BAFA)
- Steuerbonus für Handwerksleistungen
Landesprogramme:- Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien (L-Bank)
- Regionale und Kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg (Kredit, Förderungen/Vorteile)
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
- Wärmegesetz: "Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)"
- Neubau:
ab 1. April 2008 sollen 20% des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
- Altbau:
ab 1. Januar 2010 sollen bei Austausch der Heizanlage 10% des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
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